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Berner «Heiler» belegt Notwendigkeit von kantonaler Qualitätssicherung
Verfassungsartikel 118a verpflichtet Kantone zu Qualitätssicherung – viele Kantone lassen Scharlatane zu
Der Fall des Berner «Heilers» zeigt die Notwendigkeit von staatlich anerkannten Diplomen und kantonalen Praxisbewilligungen für nichtärztliche Therapeuten. In zehn Kantonen (AG, FR, GE, LU, NE, SZ, UR, VD, VS, ZH) kann jeder Laie legal praktizieren. Der Kanton Schaffhausen plant die Freigabe der Praxistätigkeit. Auch die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK empfiehlt den Kantonen seit 2000 auf Qualitätssicherung bei nichtärztlichen Therapeuten zu verzichten und die Praxistätigkeit allen zu er-lauben: ohne Ausbildung, ohne Diplome, ohne Weiterbildungspflicht. Die Kantone öffnen damit Tür und Tor für Scharlatane und riskieren die Gesundheit der Patienten. Diese Deregulierung steht im Widerspruch zum Verfassungsartikel 118a «Komplementärmedizin».

