Schwerpunkte
Krankenversicherungsgesetz
Die definitive Aufnahme von Anthroposophischer Medizin, klassischer Homöopathie, Neuraltherapie, Pflanzenheilkunde und Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) in die Grundversicherung ist eine Kernforderung des Verfassungsartikels «Zukunft mit Komplementärmedizin». Die fünf zuständigen Ärztegesellschaften haben dem Gesundheitsminister Ende April 2010 neue Anträge um Wiederaufnahme gestellt. Neue wissenschaftliche Forschungen stellen der ärztlichen Komplementärmedizin ein gutes Zeugnis aus. Hält sich der heutige Gesundheitsminister ans Gesetz, dann muss er die fünf Methoden in die Grundversicherung.
Heilmittelgesetz
Dachverband Komplementärmedizin hat zur Vernehmlassung zum neuen Heilmittelgesetzt HMG, welches die Anliegen der Komplementärmedizin zu wenig berücksichtigt, eine umfassende Stellungnahme ausgearbeitet. Er setzt sich insbesondere für die Erhaltung der Arzneimittelvielfalt ein und für eine konsequente vereinfachte Zulassung der Heilmittel der Komplementärmedizin. Sobald das neue Gesetz dem Parlament vorgelegt wird, wird sich parlamentarische Gruppe Komplementärmedizin einsetzen, dass der Arzneimittelschatz und damit die Therapiemöglichkeiten erhalten bleiben.
Stellungnahme des Dachverbandes zur Revision des Heilmittelgesetzes vom Februar 2010 (PDF)
Schweizerischer Verband für komplementärmedizinische Heilmittel SVKH
Forschungsförderung
Der Dachverband setzt sich dafür ein, dass die Forschung im Bereich der Komplementärmedizin in den Universitäten und Fachhochschulen gefördert wird, mit öffentlichen oder privaten Mitteln. Ziel ist es, im Rahmen des Schweizerischen Nationalfonds ein nationales Forschungsprogramm (NFP) für die Komplementärmedizin zu erhalten. Der Bundesrat, welcher die Themen für nationale Forschungsprogramme vorgibt, hat mit dem Verfassungsartikel Art. 118a für Komplementärmedizin die gesetzliche Grundlage um ein nationales Forschungsprogramm für Komplementärmedizin in Auftrag zu geben.
Medizinalberufegesetz
Der Bundesrat hat die Notwendigkeit die Komplementärmedizin in die universitäre Ausbildung von Schulmedizinern aufzunehmen erkannt. Er hat mitgeteilt, entsprechende Massnahmen im Rahmen der Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG; SR 811.11) umzusetzen. Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende 2010 eine Vernehmlassung dazu starten.
Weitere Informationen
Nationale Diplome für nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten
Die Organisationen der Arbeitswelt für Alternativmedizin (OdA AM) und Komplementärtherapie (OdA KTTC) erarbeiten gemeinsam mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT nationale Diplome für nichtärztliche Therapeuten. In den erwähnten Organisationen sind alle national tätigen Berufs- und Fachverbände, sowie alle Sprachregionen vertreten. Trotz intensiver Arbeiten dürfte es noch ein paar Jahre dauern, bis die nationalen Diplome erarbeitet und vom BBT genehmigt sind. Zurzeit werden in einer gemeinsamen Berufsfeldanalyse der beiden OdA die notwendigen Reglementierungs-Voraussetzungen erarbeitet. Geplant sind zwei eidgenössische Diplome, davon eines mit definierten Fachrichtungen.
Der Dachverband Komplementärmedizin fordert von den Kantonen, dass im Hinblick auf die Patientensicherheit und Qualitätssicherung für diese neuen Gesundheitsberufe die Ausübung der nichtärztlichen Komplementärmedizin an eine kantonale Bewilligungspflicht zu knüpfen ist und die für die Ausübung notwendigen Bedingungen zu schaffen sind. Die entsprechenden Tätigkeiten sind als solche für bewilligungspflichtig zu erklären. Das Ausüben der Tätigkeit kann dann bewilligungsfrei erfolgen, wenn sie ausschliesslich der allgemeinen Gesundheitspflege dient.

