Tagline Dachverband Komplementärmedizin
Schwerpunkte

Krankenversicherungsgesetz

Die definitive Aufnahme von Anthroposophischer Medizin, klassischer Homöopathie, Neuraltherapie, Pflanzenheilkunde und Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) in die Grundversicherung ist eine Kernforderung des Verfassungsartikels «Zukunft mit Komplementärmedizin». Die fünf zuständigen Ärztegesellschaften haben dem Gesundheitsminister Ende April 2010 neue Anträge um Wiederaufnahme gestellt. Neue wissenschaftliche Forschungen stellen der ärztlichen Komplementärmedizin ein gutes Zeugnis aus. Bundesrat Didier Burkhalter hat Mitte Januar 2011 entschieden, dass die fünf methoden der ärztlichen Komplementärmedizin ab 2012 für sechs Jahre von den Krankenkassen vergütet werden.

Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements des Inneren vom 12.01.2011: "Fünf Methoden der Komplementärmedizin werden unter bestimmten Bedingungen während sechs Jahren provisorisch vergütet"  

Heilmittelgesetz

Dachverband Komplementärmedizin hat zur Vernehmlassung zum neuen Heilmittelgesetzt HMG, welches die Anliegen der Komplementärmedizin zu wenig berücksichtigt, eine umfassende Stellungnahme ausgearbeitet. Er setzt sich insbesondere für die Erhaltung der Arzneimittelvielfalt ein und für eine konsequente vereinfachte Zulassung der Heilmittel der Komplementärmedizin. Sobald das neue Gesetz dem Parlament vorgelegt wird, wird sich parlamentarische Gruppe Komplementärmedizin einsetzen, dass der Arzneimittelschatz und damit die Therapiemöglichkeiten erhalten bleiben.

Stellungnahme des Dachverbandes zur Revision des Heilmittelgesetzes vom Februar 2010 (PDF)

Schweizerischer Verband für komplementärmedizinische Heilmittel SVKH

" La disparition programmée des plantes médicinales! " émission “ On en parle “ sur RSR , le 24 novembre 2010. Sophie Proust a mené l'enquête sur une information étrange concernant la disparition prochaine de la médecine par les plantes.

Forschungsförderung

Der Dachverband setzt sich dafür ein, dass die Forschung im Bereich der Komplementärmedizin in den Universitäten und  Fachhochschulen gefördert wird, mit öffentlichen oder privaten Mitteln. Ziel ist es, im Rahmen des Schweizerischen Nationalfonds ein nationales Forschungsprogramm (NFP) für die Komplementärmedizin zu erhalten. Der Bundesrat, welcher die Themen für nationale Forschungsprogramme vorgibt, hat mit dem Verfassungsartikel Art. 118a für Komplementärmedizin die gesetzliche Grundlage um ein nationales Forschungsprogramm für Komplementärmedizin in Auftrag zu geben.

Medizinalberufegesetz

Der Bundesrat hat die Notwendigkeit die Komplementärmedizin in die universitäre Ausbildung von Schulmedizinern aufzunehmen erkannt. Er hat mitgeteilt, entsprechende Massnahmen im Rahmen der Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG; SR 811.11) umzusetzen. Der Bundesrat hat im Sommer/Herbst 2011 eine Vernehmlassung zum revidierten Medizinalberufegesetz durchgeführt. Die Botschaft zum revidierten Gesetz folgt im Jahr 2013.

Weitere Informationen

Nationale Diplome für nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten

Die Organisationen der Arbeitswelt für Alternativmedizin (OdA AM) und Komplementärtherapie (OdA KTTC) erarbeiten gemeinsam mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT nationale Diplome für nichtärztliche Therapeuten. In den erwähnten Organisationen sind alle national tätigen Berufs- und Fachverbände, sowie alle Sprachregionen vertreten. Trotz intensiver Arbeiten dürfte es noch ein paar Jahre dauern, bis die nationalen Diplome erarbeitet und vom BBT genehmigt sind. Zurzeit werden in einer gemeinsamen Berufsfeldanalyse der beiden OdA die notwendigen Reglementierungs-Voraussetzungen erarbeitet. Geplant sind zwei eidgenössische Diplome, davon eines mit definierten Fachrichtungen.

Der Dachverband Komplementärmedizin fordert von den Kantonen, dass im Hinblick auf die Patientensicherheit und Qualitätssicherung für diese neuen Gesundheitsberufe die Ausübung der nichtärztlichen Komplementärmedizin an eine kantonale Bewilligungspflicht zu knüpfen ist und die für die Ausübung notwendigen Bedingungen zu schaffen sind. Die entsprechenden Tätigkeiten sind als solche für bewilligungspflichtig zu erklären. Das Ausüben der Tätigkeit kann dann bewilligungsfrei erfolgen, wenn sie ausschliesslich der allgemeinen Gesundheitspflege dient.

OdA AM

OdA KTTC

"Helfer, Heiler, Schalatane" im Beobachter 24/10 vom 26. November 2010

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