Der Dachverband Komplementärmedizin und die Lukas Klinik in Arlesheim starten eine Aktion im Zusammenhang mit der Empfehlung der ELGK an den Bundesrat zur Nichtaufnahme der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherung.
Vertrauen. Vielleicht muss man zunächst einmal von Vertrauen erzählen, wenn man das Erfolgsgeheimnis der Homöopathie ergründen möchte.
8.12.2010 - Die eidgenössische Leistungskommission ELGK stellt dem Gesundheitsminister
den Antrag, keine Methode der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherung aufzunehmen. Der Antrag missachtet den Volkswillen und die gesetzlichen Vorgaben. Eine überparteiliche Gruppe
unter der Federführung von Nationalrätin Yvonne Gilli (Grüne SG) hat der Geschäftsprüfungskommission (GPK Nationalrat) den Antrag gestellt, eine Untersuchung zum Entscheidprozess der
eidgenössischen Leistungskommission einzuleiten.
29. November 2010 - Die eidgenössische Leistungskommission ELGK gibt dem Gesundheitsminister eine Empfehlung ab, ob die ärztliche Komplementärmedizin wieder von der Grundversicherung vergütet
werden soll. Die ELGK verstösst mehrfach gegen die eigene Geschäftsordnung: befangene Krankenkassenvertreter treten nicht in den Ausstand, obwohl die Krankenkassen mit Komplementärmedizin in der
Zusatzversicherung grosse Gewinne machen. Auch werden keine externen Experten beigezogen, obwohl dies die Geschäftsordnung explizit vorschreibt. Das BAG hat im neuen "Handbuch" zwar
verpflichtende Kriterien zur Einreichung der Anträge ärztlicher Komplementärmedizin, jedoch keine Kriterien für die objektive, sachliche und nachvollziehbare Prüfung der Anträge festgelegt. Damit
drohen die Anträge erneut einem Willkür-Entscheid zum Opfer zu fallen. Die parlamentarische Gruppe Komplementärmedizin fordert, dass sich der Gesundheitsminister von einem eigenen, unabhängigen
Expertengremium beraten lässt.
Réflexions sur les maladies et leurs traitements - Régulation ou Réparation ? Le 15 novembre 2010 à 17h30 – Auditoire Alexandre Yersin – CHUV, Lausanne
Fazit der Podiumsdiskussion vom 6. Oktober 2010 in Chur zu "Ein Jahr Zukunft mit Komplementärmedizin"
Der Dachverband Komplementärmedizin gratuliert Simonetta Sommaruga zu ihrer Wahl in den Bundesrat. Ständerätin Sommaruga hat sich stets für die Anliegen der Komplementärmedizin eingesetzt und war
eine treibende Kraft bei der Ausarbeitung des vom Volk deutlich genehmigten Gegenvorschlages "Zukunft mit Komplementärmedizin". Wir wünschen Bundesrätin Sommaruga viel Erfolg und gutes Gelingen
in ihrem neuen Amt.
6. Oktober 2010, 19.30 Uhr Auditorium BGS (Bildungszentrum Gesundheit und Soziales) Gürtelstrasse 42, Chur
In eineinhalb Jahren wird die Schweiz diagnosebezogenen Fallpauschalen (SwissDRG) in den Spitälern einführen.
11. Juni 2010 - Der Fall des Berner «Heilers» zeigt die Notwendigkeit von staatlich anerkannten Diplomen und kanto-nalen Praxisbewilligungen für nichtärztliche Therapeuten. In zehn Kantonen (AG,
FR, GE, LU, NE, SZ, UR, VD, VS, ZH) kann jeder Laie legal praktizieren. Der Kanton Schaffhausen plant die Freigabe der Praxistätigkeit. Auch die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK empfiehlt den
Kantonen seit 2000 auf Qualitätssicherung bei nichtärztlichen Therapeuten zu verzichten und die Praxistätigkeit allen zu er-lauben: ohne Ausbildung, ohne Diplome, ohne Weiterbildungspflicht. Die
Kantone öffnen damit Tür und Tor für Scharlatane und riskieren die Gesundheit der Patienten. Diese Deregulierung steht im Widerspruch zum Verfassungsartikel 118a «Komplementärmedizin».
1. Juni 2010 – Der Bericht des Regierungsrates an die Stimmberechtigten vom 30. März 2010 enthält einen weiteren Fehler. Die Regierung behauptet fälschlicherweise, dass der Gegenvorschlag der
Volksinitiative «Ja zur Luzerner Naturheilkunde – Für Qualität und Kompetenz» den Auftrag der Bundesverfassung Art. 118 a Komplementärmedizin erfülle. Eine reine Meldepflicht als Voraussetzung
für die Berufsausübung nichtärztlicher Therapeuten, wie dies der Gegenvorschlag vorsieht, verstösst eindeutig gegen die Bundesverfassung. Der Dachverband Komplementärmedizin DAKOMED verlangt vom
Regierungsrat eine Richtigstellung gegenüber der Luzerner Stimmbevölkerung und empfiehlt der Stimmbevölkerung, die Initiative «Ja zur Luzerner Naturheilkunde – Für Qualität und Kompetenz»
anzunehmen. Einzig mit der Volksinitiative kann der Auftrag der Bundesverfassung schnell und effizient umgesetzt werden.
Vor einem Jahr hat das Volk Ja zur besseren Berücksichtigung der Komplementärmedizin durch Bund und Kantone gesagt. Auf dem Weg zur Aufnahme alternativmedizinischer Methoden in die
Grundversicherung ist bisher noch nicht viel geschehen.
Der Ständerat überweist die Kommissionsmotion zur Integration angemessener Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren in die Ausbildung.
23. Februar 2010 – Volk und Stände haben die Komplementärmedizin am 17. Mai 2009 mit 67 Prozent der Stimmen in der Verfassung verankert. Eine Delegation der parlamentarischen Gruppe
Komplementärmedizin hat sich am 22. Februar 2010 mit dem neuen Gesundheitsminister Didier Burkhalter getroffen, um die Umsetzung der Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a zu besprechen.
Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf. Er ist gewillt, den Volkswillen umzusetzen, ist die Delegation der Meinung.
Dachverband Komplementärmedizin arbeitet Stellungnahme zur Vernehmlassung zum neuen Heilmittelgesetzt HMG aus.