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10. September 2014

Komplementärmedizin im Medizin- und Pharmaziestudium auch im Nationalrat unbestritten

Das revidierte Medizinalberufegesetz soll die medizinische Grundversorgung und die Hausarztmedizin stärken und mit Ausbildungszielen auch der neu in der Verfassung verankerten Komplementärmedizin Rechnung tragen. Das wird im Parlament nicht bestritten. Doch in einzelnen Punkten hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat Ergänzungen am Gesetz angebracht. Umstritten war im Nationalrat einzig, ob eine Landessprache beherrschen muss, wer sich ins Medizinalberuferegister eintragen lassen will - damit drang die Mehrheit durch - oder ob diese Anforderung erst für eine Praxisbewilligung oder einer Anstellung massgebend sein soll, wie es die Minderheit wollte. Die Vorlage geht wieder an den Ständerat.

Die Vorlage 13.060 Medizinalberufegesetz (MedBG)

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