Medien
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Medienmitteilungen 2010
Verfassungsartikel 118a verpflichtet Kantone zu Qualitätssicherung – viele Kantone lassen Scharlatane zu
Berner «Heiler» belegt Notwendigkeit von kantonaler Qualitätssicherung
Der Fall des Berner «Heilers» zeigt die Notwendigkeit von staatlich anerkannten Diplomen und kanto-nalen Praxisbewilligungen für nichtärztliche Therapeuten. In zehn Kantonen (AG, FR, GE, LU, NE, SZ, UR, VD, VS, ZH) kann jeder Laie legal praktizieren. Der Kanton Schaffhausen plant die Freigabe der Praxistätigkeit. Auch die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK empfiehlt den Kantonen seit 2000 auf Qualitätssicherung bei nichtärztlichen Therapeuten zu verzichten und die Praxistätigkeit allen zu er-lauben: ohne Ausbildung, ohne Diplome, ohne Weiterbildungspflicht. Die Kantone öffnen damit Tür und Tor für Scharlatane und riskieren die Gesundheit der Patienten. Diese Deregulierung steht im Widerspruch zum Verfassungsartikel 118a «Komplementärmedizin».
Gesamte Medienmitteilung (PDF)
Luzerner Volksinitiative «Ja zur Luzerner Naturheilkunde – Für Qualität und Kompetenz» und Gegenvorschlag
Zweiter Fehler in den Abstimmungserläuterungen der Kantonsregierung
1. Juni 2010 – Der Bericht des Regierungsrates an die Stimmberechtigten vom 30. März 2010 enthält einen weiteren Fehler. Die Regierung behauptet fälschlicherweise, dass der Gegenvorschlag der Volksinitiative «Ja zur Luzerner Naturheilkunde – Für Qualität und Kompetenz» den Auftrag der Bundesverfassung Art. 118 a Komplementärmedizin erfülle. Eine reine Meldepflicht als Voraussetzung für die Berufsausübung nichtärztlicher Therapeuten, wie dies der Gegenvorschlag vorsieht, verstösst eindeutig gegen die Bundesverfassung. Der Dachverband Komplementärmedizin DAKOMED verlangt vom Regierungsrat eine Richtigstellung gegenüber der Luzerner Stimmbevölkerung und empfiehlt der Stimmbevölkerung, die Initiative «Ja zur Luzerner Naturheilkunde – Für Qualität und Kompetenz» anzunehmen. Einzig mit der Volksinitiative kann der Auftrag der Bundesverfassung schnell und effizient umgesetzt werden.
Gesamte Medienmitteilung (PDF)
Parlamentarische Gruppe Komplementärmedizin trifft den neuen Gesundheitsminister
Burkhalter will Verfassungsartikel Komplementärmedizin umsetzen
23. Februar 2010 – Volk und Stände haben die Komplementärmedizin am 17. Mai 2009 mit 67 Prozent der Stimmen in der Verfassung verankert. Eine Delegation der parlamentarischen Gruppe Komplementärmedizin hat sich am 22. Februar 2010 mit dem neuen Gesundheitsminister Didier Burkhalter getroffen, um die Umsetzung der Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a zu besprechen. Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf. Er ist gewillt, den Volkswillen umzusetzen, ist die Delegation der Meinung.


