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Wiederaufnahme ärztlicher Leistungen der Komplementärmedizin in die Grundversicherung
Untersuchung durch Geschäftsprüfungskommission beantragt
Bern, 8.12.2010 Die eidgenössische Leistungskommission ELGK stellt dem Gesundheitsminister
den Antrag, keine Methode der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherung aufzunehmen. Der Antrag missachtet den Volkswillen und die gesetzlichen Vorgaben. Eine überparteiliche Gruppe unter der Federführung von Nationalrätin Yvonne Gilli (Grüne SG) hat der Geschäftsprüfungskommission (GPK Nationalrat) den Antrag gestellt, eine Untersuchung zum Entscheidprozess der eidgenössischen Leistungskommission einzuleiten.
Wiederaufnahme ärztlicher Leistungen der Komplementärmedizin in die Grundversicherung
Die Antragsteller, nicht aber die Kommission in die Pflicht genommen
29. November 2010 - Die eidgenössische Leistungskommission ELGK gibt dem Gesundheitsminister eine Empfehlung ab, ob die ärztliche Komplementärmedizin wieder von der Grundversicherung vergütet werden soll. Die ELGK verstösst mehrfach gegen die eigene Geschäftsordnung: befangene Krankenkassenvertreter treten nicht in den Ausstand, obwohl die Krankenkassen mit Komplementärmedizin in der Zusatzversicherung grosse Gewinne machen. Auch werden keine externen Experten beigezogen, obwohl dies die Geschäftsordnung explizit vorschreibt. Das BAG hat im neuen "Handbuch" zwar verpflichtende Kriterien zur Einreichung der Anträge ärztlicher Komplementärmedizin, jedoch keine Kriterien für die objektive, sachliche und nachvollziehbare Prüfung der Anträge festgelegt. Damit drohen die Anträge erneut einem Willkür-Entscheid zum Opfer zu fallen. Die parlamentarische Gruppe Komplementärmedizin fordert, dass sich der Gesundheitsminister von einem eigenen, unabhängigen Expertengremium beraten lässt.
Verfassungsartikel 118a verpflichtet Kantone zu Qualitätssicherung – viele Kantone lassen Scharlatane zu
Berner «Heiler» belegt Notwendigkeit von kantonaler Qualitätssicherung
Der Fall des Berner «Heilers» zeigt die Notwendigkeit von staatlich anerkannten Diplomen und kanto-nalen Praxisbewilligungen für nichtärztliche Therapeuten. In zehn Kantonen (AG, FR, GE, LU, NE, SZ, UR, VD, VS, ZH) kann jeder Laie legal praktizieren. Der Kanton Schaffhausen plant die Freigabe der Praxistätigkeit. Auch die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK empfiehlt den Kantonen seit 2000 auf Qualitätssicherung bei nichtärztlichen Therapeuten zu verzichten und die Praxistätigkeit allen zu er-lauben: ohne Ausbildung, ohne Diplome, ohne Weiterbildungspflicht. Die Kantone öffnen damit Tür und Tor für Scharlatane und riskieren die Gesundheit der Patienten. Diese Deregulierung steht im Widerspruch zum Verfassungsartikel 118a «Komplementärmedizin».
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Luzerner Volksinitiative «Ja zur Luzerner Naturheilkunde – Für Qualität und Kompetenz» und Gegenvorschlag
Zweiter Fehler in den Abstimmungserläuterungen der Kantonsregierung
1. Juni 2010 – Der Bericht des Regierungsrates an die Stimmberechtigten vom 30. März 2010 enthält einen weiteren Fehler. Die Regierung behauptet fälschlicherweise, dass der Gegenvorschlag der Volksinitiative «Ja zur Luzerner Naturheilkunde – Für Qualität und Kompetenz» den Auftrag der Bundesverfassung Art. 118 a Komplementärmedizin erfülle. Eine reine Meldepflicht als Voraussetzung für die Berufsausübung nichtärztlicher Therapeuten, wie dies der Gegenvorschlag vorsieht, verstösst eindeutig gegen die Bundesverfassung. Der Dachverband Komplementärmedizin DAKOMED verlangt vom Regierungsrat eine Richtigstellung gegenüber der Luzerner Stimmbevölkerung und empfiehlt der Stimmbevölkerung, die Initiative «Ja zur Luzerner Naturheilkunde – Für Qualität und Kompetenz» anzunehmen. Einzig mit der Volksinitiative kann der Auftrag der Bundesverfassung schnell und effizient umgesetzt werden.
Gesamte Medienmitteilung (PDF)
Parlamentarische Gruppe Komplementärmedizin trifft den neuen Gesundheitsminister
Burkhalter will Verfassungsartikel Komplementärmedizin umsetzen
23. Februar 2010 – Volk und Stände haben die Komplementärmedizin am 17. Mai 2009 mit 67 Prozent der Stimmen in der Verfassung verankert. Eine Delegation der parlamentarischen Gruppe Komplementärmedizin hat sich am 22. Februar 2010 mit dem neuen Gesundheitsminister Didier Burkhalter getroffen, um die Umsetzung der Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a zu besprechen. Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf. Er ist gewillt, den Volkswillen umzusetzen, ist die Delegation der Meinung.

