Wir setzen uns mit Expertise, Engagement
und Ausdauer für die politische Anerkennung der Komplementärmedizin gemäss Art. 118a der Bundesverfassung
im Schweizerischen Gesundheitswesen ein.
Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Behandlungsmethoden und Arzneimitteln zu wählen. Dies ist die Voraussetzung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit der eigenen Gesundheit und Krankheit und für eine höhere Widerstandskraft (Resilienz).
Wir stehen für die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten und für die Vielfalt von qualifizierten Heilmethoden und Arzneimitteln.
In seiner Stellungnahme zur Motion 23.3511 von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP VS) spricht sich der Bundesrat klar für die Übernahme der Kosten komplementärmedizinischer Leistungen durch die Grundversicherung aus.
In der Ausgabe 2023/24 der Schweizerischen Ärztezeitung (SAEZ) sind drei Artikel zur komplementären und integrativen Medizin erschienen. Dr. med. Jana Siroka, Mitglied des Zentralvorstands der FMH, legt in ihrem Leitartikel dar, wie der Stellenwert der Komplementärmedizin in den vergangenen Jahren zugenommen hat.
Die Gesundheit der Nutztiere in der Schweiz war das Thema eines gemeinsamen Anlasses des Landwirtschaftlichen Klubs der Bundesversammlung und des Dakomed vom 14. Juni 2023. Eingeladen waren die Mitglieder des eidgenössischen Parlaments und mehrere Fachexpertinnen und -experten.