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29. November 2010

Die Antragsteller, nicht aber die Kommission in die Pflicht genommen

29. November 2010 - Die eidgenössische Leistungskommission ELGK gibt dem Gesundheitsminister eine Empfehlung ab, ob die ärztliche Komplementärmedizin wieder von der Grundversicherung vergütet werden soll. Die ELGK verstösst mehrfach gegen die eigene Geschäftsordnung: befangene Krankenkassenvertreter treten nicht in den Ausstand, obwohl die Krankenkassen mit Komplementärmedizin in der Zusatzversicherung grosse Gewinne machen. Auch werden keine externen Experten beigezogen, obwohl dies die Geschäftsordnung explizit vorschreibt. Das BAG hat im neuen "Handbuch" zwar verpflichtende Kriterien zur Einreichung der Anträge ärztlicher Komplementärmedizin, jedoch keine Kriterien für die objektive, sachliche und nachvollziehbare Prüfung der Anträge festgelegt. Damit drohen die Anträge erneut einem Willkür-Entscheid zum Opfer zu fallen. Die parlamentarische Gruppe Komplementärmedizin fordert, dass sich der Gesundheitsminister von einem eigenen, unabhängigen Expertengremium beraten lässt.

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