Die politischen Aktivitäten des Dachverbands Komplementärmedizin haben zum Ziel, die Kernforderungen des Artikels 118a der Bundesverfassung umzusetzen..
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.
Der Dachverband Komplementärmedizin begrüsst die Stossrichtung der Vorlage, ortet aber Lücken, namentlich im Bereich der Prävention/Gesundheitsförderung, die zu schliessen sind. So sind beispielsweise die Methoder der Komplementärmedizin in den Bereich Prävention zu integrieren
Der Dakomed fordert, dass Komplementärtherapeuten und Komplementärtherapeutinnen anderen Heil- und Pflegeberufen gleichgestellt und entsprechend von der Mehrwert-Steuerpflicht ausgenommen werden.
Der Dachverband Komplementärmedizin hat eine Stellungnahme zum Vorentwurf der Revision des Gesundheitsgesetzes (GG) des Kantons Wallis eingereicht. Der Dakomed begrüsst viele Punkte des Vorentwurfs und schlägt einige Änderungen vor (siehe PDF-Beilage).
Der Dachverband Komplementärmedizin hat fristgerecht eine Vernehmlassungseingabe der «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2» eingereicht.
Der Dachverband Komplementärmedizin hat geprüft, ob die Vorlage geeignet ist, die Komplementärmedizin besser im Gesundheitswesen zu verankern oder ob das Gegenteil eintreten wird. Der Dakomed hat generelle Bedenken, die in der Vernehmlassungseingabe ausgeführt werden.
Die Gesundheitspolitik muss sicherstellen, dass flächendeckend OKP-Leistungen angeboten werden und dass die Leistungen effizient erbracht werden. Die Politik hat die Aufgabe, Fehl-, Über- und Unterversorgung zu verhindern und eine gute Behandlungsqualität sicherzustellen. Rationierungen und Einschränkungen des Vertragszwangs – wie sie mit dem vorliegenden Kostendämpfungspaket geschaffen werden, kreieren mehr Probleme als sie lösen.