Ständerat steht zu Komplementärmedizin in der Grundversicherung – Medienmitteilung des Dakomed, 12. Juni 2026
Der Ständerat spricht sich gegen eine Aushöhlung des Solidaritätsprinzips der Grundversicherung aus: Er lehnt eine Vorlage ab, die zum Ziel hatte, ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin aus der Grundversicherung auszuschliessen und diese einem Wahlobligatorium zu unterstellen. Der Ständerat sorgt mit diesem Entscheid dafür, dass wirksame, natürliche und günstige Methoden der Komplementärmedizin ambulant und spitalambulant weiterhin allen Personen zur Verfügung stehen.
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