In der Schweiz gibt es vier ärztliche Fachrichtungen der Komplementärmedizin, deren Leistungen die Grundversicherung vergütet. Eine fünfte Methode, die Ayurveda-Medizin, wird ebenfalls ärztlich angewendet, aber nicht durch die Grundversicherung abgegolten. Die Fachrichtungen sind meist durch eine Ärzteorganisation und durch eine oder mehrere Organisationen der Naturheilpraktikerinnen und -praktiker repräsentiert. Nicht nur Ärztinnen und Ärzte wenden diese Methoden an, sondern auch Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker mit eidgenössischen Fachausweisen.
Anthroposophische Medizin
Ayurvedische Medizin (nicht durch die Grundversicherung vergütet)
Homöopathie
Phytotherapie
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), einschliesslich Akupunktur
Nebst den von Ärzten ausgeübten Fachrichtungen existieren seit 2015 zwei eidgenössisch anerkannte Diplome im Bereich der Komplementärmedizin und -therapie, die von den entsprechenden Organisationen der Arbeitswelt getragen werden. Die Vergütung erfolgt im Rahmen der Zusatzversicherungen nach unterschiedlichen Kriterien.
KomplementärTherapeut*in mit eidg. Diplom
Die KomplementärTherapie umfasst 22 Methoden, die körper- und prozesszentriert ausgerichtet sind und mit den Mitteln der Berührung, Bewegung, Atmung und Energie arbeiten.
Naturheilpraktiker*in mit eidg. Diplom
Der Beruf der Naturheilpraktikerin, des Naturheilpraktikers mit eidg. Diplom umfasst vier unterschiedliche Fachrichtungen: Ayurveda-Medizin, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin TCM und Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN.
Weitere Methoden
Zusätzlich zu anerkannten Berufsabschlüssen der OdA KomplementärTherapie und der OdA Alternativmedizin existieren im Bereich der KAM weitere anerkannte therapeutische Berufe wie Kunsttherapie, medizinische Massage oder Osteopathie. Zudem gibt es eine grosse Vielfalt an weiteren Methoden, die in Therapeutenregistern geführt werden (www.asca.ch, www.emr.ch, www.nvs.swiss).