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15. August 2014

Nationalrätliche Gesundheitskommission für Komplementärmedizin im Medizinstudium

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit verabschiedete in grosser Einhelligkeit mit einigen Ergänzungen die Revision des Medizinalberufegesetzes MedBG.

Ohne Gegenstimme trat die Kommission auf die Revision des  Medizinalberufegesetzes, MedBG (13.060 s)  ein und nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig an. Mit der Revision sollen die Ausbildungsziele ergänzt werden, um der neu in Artikel 118a Bundesverfassung verankerten Komplementärmedizin Rechnung zu tragen und um einen zusätzlichen Schwerpunkt in der Hausarztmedizin und in der medizinischen Grundversorgung zu setzen. Dazu kommen einige Anpassungen an inzwischen stattgefundene Entwicklungen. Der Ständerat hat zudem neue Bestimmungen zur Überprüfung von Diplomen und zur Registrierungspflicht beschlossen. Die SGK-NR beantragt weitere Ergänzungen: 

  •  So sollen Absolventinnen in Pharmazie auch Kenntnisse bei Impfungen (einstimmig) sowie Grundkenntnisse über Diagnose und Behandlung häufiger Gesundheitsstörungen (22  zu bei 1 Enthaltung) haben (Art. 9). 
  •  Voraussetzung für den Registereintrag soll die Beherrschung einer Landessprache sein (12:9 bei 1 Enthaltung). Eine Minderheit möchte lediglich die Sprachkenntnisse ins Register aufnehmen und für die Berufsausübung die Beherrschung einer Amtssprache zur Voraussetzung machen (Art. 33a). 
  •  Als Bewilligungsvoraussetzung soll auch für den Apothekerberuf ein eidgenössischer Weiterbildungstitel Voraussetzung sein (einstimmig) (Art. 36). 
  •  Personen, die einen universitären Medizinalberuf selbständig ausüben müssen zwingend eine Haftpflichtversicherung abschliessen, andere materielle Sicherheiten sollen nicht mehr zugelassen werden (einstimmig) (Art. 40). 
  •  Die Aufsichtsbehörden können gewisse Aufsichtsaufgaben an  kantonale Berufsverbände delegieren (16:0 bei 5 Enthaltungen) (Art. 41). 
  •  Präzisierung des Informationsaustausches über Disziplinarmassnahmen. 

Medienmitteilung der SGK-NR

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