Der Dachverband setzt sich dafür ein, dass die Forschung im Bereich der Komplementärmedizin in den Universitäten und
Fachhochschulen gefördert wird, mit öffentlichen oder privaten Mitteln.
Ziel ist es, im Rahmen des Schweizerischen Nationalfonds ein nationales Forschungsprogramm (NFP) für die Komplementärmedizin zu erhalten. Der Bundesrat, welcher die Themen für nationale
Forschungsprogramme vorgibt, hat mit dem Verfassungsartikel Art. 118a für Komplementärmedizin die gesetzliche Grundlage um ein nationales Forschungsprogramm für Komplementärmedizin in
Auftrag zu geben.