Ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin werden ab dem 1. August 2017 definitiv von der Grundversicherung vergütet. Der Dachverband Komplementärmedizin, die parlamentarische Gruppe
Komplementärmedizin und die Union komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen sind sehr erfreut über den Grundsatzentscheid des Bundesrats vom 16. Juni 2017. Damit wird eine der zentralen
Forderungen der Verfassungsabstimmung vom 17. Mai 2009 umgesetzt. Mit dem Entscheid anerkennt die Regierung, dass Komplementärmedizin die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Wirksamkeit,
Gewährleistung hoher Qualität und Sicherheit erfüllt.
Die Verbände der Komplementärmedizin bedanken sich bei Bundesrat Alain Berset für die neuen Verordnungsbestimmungen, welche allen Personen Zugang zu komplementärmedizinischen Leistungen
ermöglichen. Diese solidarische Lösung wird dem Volkswillen gerecht und sie erfüllt die KVG-Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin und Phytotherapie werden ab dem 1. August 2017 definitiv von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
(Grundversicherung) übernommen. Voraussetzung ist, dass die Methoden von einem Schulmediziner praktiziert werden, der in einer der vier Methoden einen FMH-anerkannten Fähigkeitsausweis erworben
hat.