Der Bundesrat hat am 16. Juni 2017 entschieden, ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin defintiv in die Grundversicherung aufzunehmen. Damit wurde eine der zentralen Forderungen der Verfassungsabstimmung vom 17. Mai 2009 umgesetzt. Mit dem Entscheid anerkennt die Regierung, dass Komplementärmedizin die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Wirksamkeit, Gewährleistung hoher Qualität und Sicherheit erfüllt.
Die Schaffung nationaler Diplome und kantonaler Berufszulassungen für nichtärztliche Therapeuten ist ein Kernanliegen des Dakomed.
Der Bundesrat hat die Notwendigkeit die Komplementärmedizin in die universitäre Ausbildung von Schulmedizinern aufzunehmen erkannt.
Die Botschaft zur 2. ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes HMG enthielt nur teilweise die Forderungen des Dachverbandes Komplementärmedizin für ein Vereinfachte Zulassung von komplementärmedizinischen und pflanzlichen Arzneimitteln und den Erhalt der Arzneimittelvielfalt.
Der Dachverband setzt sich dafür ein, dass die Forschung im Bereich der Komplementärmedizin in den Universitäten und
Fachhochschulen gefördert wird, mit öffentlichen oder privaten Mitteln.