Bern, 18. März 2016: Der Schweizerische Verband für komplementärmedizinische Heilmittel SVKH begrüsst die zweite ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes HMG. Der Gesetzgeber setzt ein klares Zeichen für die Stärkung komplementärmedizinischer und pflanzlicher Arzneimittel in der Grundversorgung. Neu werden im HMG die Zulassungsvereinfachungen für alle Kategorien von komplementärmedizinischen und pflanzlichen Arzneimitteln detailliert beschrieben. Der Verordnungsgeber erhält damit klare Vorgaben, die auch im Vollzug gelten.
Die Zulassungshürden für komplementärmedizinische und pflanzliche Arzneimittel auf
Verordnungsstufe sind heute hoch, obwohl bereits das geltende Heilmittelgesetz eine "vereinfachte Zulassung" vorsieht. Als Folge der strengen Regulierung nimmt die Zahl der zugelassenen Arzneimittel Jahr für Jahr ab. Es findet eine Verlagerung in weniger regulierte Kategorien wie Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte statt. Mit dem revidierten
Heilmittelgesetz respektiert das Parlament den Verfassungsauftrag Art. 118a Komplementärmedizin. Es setzt ein klares Zeichen für die Stärkung natürlicher Arzneimittel in der Grundversorgung. Die Forderung des SVKH wurde erfüllt, dass neben dem Grundsatz der vereinfachten Zulassung auch die konkreten Zulassungskriterien pro Arzneimittelkategorie im Heilmittelgesetz festgelegt werden müssen.