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23. Februar 2016

Medizinalberufegesetz

Der Bundesrat hat die Notwendigkeit die Komplementärmedizin in die universitäre Ausbildung von Schulmedizinern aufzunehmen erkannt.

Das Medizinalberufgesetz, welches die Komplementärmedizin in den Ausbildungszielen von Ärzten, Tierärzten, Chiropraktikern, Zahnärzten und Pharmazeuten festlegt, wurde im

Frühjahr 2015 vom Parlament verabschiedet und trat auf den 1.1.2016 in Kraft. Damit die Komplementärmedizin wirklich an den Universitäten gelehrt wird, braucht es Anpassungen in den Lernzielkatalogen der einzelnen Berufsgruppen. Für die Humanmedizin (Lernzielkatalog SCLO) ist der Revisionsprozess bereits aufgegleist, ebenso für die Pharmazie und Veterinärmedizin. Die Kantone müssen ihre Universitäten in die Pflicht nehmen, damit die akademische Komplementärmedizin die nötige Infrastruktur und Personalressourcen für die Umsetzung des Gesetzesauftrags erhält. Der Dakomed wird wo nötig, die Universitäten an ihre Umsetzungspflicht erinnern.

Medizinalberufegesetz

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