Der Bundesrat hat beschlossen , Teile des revidierten Medizinalberufgesetzes MedBG per 1.1.2016 in Kraft zu setzen. Dazu gehören auch Kenntnisse über komplementärmedizinische Methoden in die
Ausbildungsziele integriert. Damit wird der Verfassungsauftrag umgesetzt, den Volk und Stände 2009 mit der Annahme der Initiative «Ja zur Komplementärmedizin» erteilt haben.