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Fokus: Ärztliche Komplementärmedizin in der Grundversicherung

Ständerat steht zu Komplementärmedizin in der Grundversicherung

 

Der Ständerat spricht sich gegen eine Aushöhlung des Solidaritätsprinzips der Grundversicherung aus: Er lehnt eine Vorlage ab, die zum Ziel hatte, ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin aus der Grundversicherung auszuschliessen und diese einem Wahlobligatorium zu unterstellen. Der Ständerat sorgt mit diesem Entscheid dafür, dass wirksame, natürliche und günstige Methoden der Komplementärmedizin ambulant und spitalambulant weiterhin allen Personen zur Verfügung stehen.

 

Der Ständerat hat heute Donnerstag, 12 Juni 2025, ohne Diskussion eine Motion des Walliser Nationalrats Philippe Nantermod (FDP) abgelehnt, die das Aus für das Solidaritätsprinzip der Krankenkassen-Grundversicherung bedeutet hätte. Nantermod hatte gefordert, dass ärztliche komplementärmedizinische Behandlungen nicht mehr wie bisher automatisch durch die Grundversicherung gedeckt wären, sondern nur wahlweise. Versicherte hätten sich also individuell für oder gegen die Deckung entscheiden müssen, was dem Solidaritätsprinzip des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KVG widerspricht. Dass die Versicherungsnehmenden solidarisch für alle Leistungen der Grundversicherung einzahlen, auch wenn sie sie nicht selbst beziehen, gewährleistet die medizinische Gleichbehandlung: Nicht alle Menschen können sich eine Zusatzversicherung leisten, kranke und alte Menschen sind sogar vom Abschluss einer Zusatzversicherung ausgeschlossen.

 

Komplementärmedizin als Vehikel genutzt

Die Co-Präsidentin des Dachverbands Komplementärmedizin und Ständerätin Franziska Roth (SP / SO) ist erleichtert, dass der Ständerat am Solidaritätsprinzip festhält. «Wir vermuten, dass die Komplementärmedizin als Vehikel hätte benutzt werden sollen, um das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung auszuhöhlen. Der Vorstoss hätte Tür und Tor geöffnet, jede beliebige andere medizinische Leistung in der Grundversicherung einer Wahlfreiheit zu unterstellen», sagt Franziska Roth. Der Motionär hatte argumentiert, dass bei gewissen komplementärmedizinischen Methoden ausreichende wissenschaftliche Wirksamkeitsbelege fehlten und dass sie «nur» aufgrund des sogenannten Vertrauensprinzips durch die Grundversicherung rückvergütet würden. Nun ist es aber so, dass alle medizinischen Leistungen, die Ärztinnen und Ärzte zur Diagnose und Behandlung von Krankheiten erbringen, dem Vertrauensprinzip unterstellt sind (Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG, 2016). Das Bundesamt für Gesundheit vertraut darauf, dass Ärztinnen und Ärzte nur notwendige, wirksame und wirtschaftliche Leistungen erbringen, die sie aufgrund ihres Fachwissens und ihrer Praxiserfahrung als geeignet betrachten. Ihrer Expertise und Erfahrung kommt hier eine zentrale Rolle zu, da eben gerade nicht für jede Intervention ein streng wissenschaftlicher Beweis vorliegt. Auf Stufe Verordnung ist geregelt, dass und wie die ärztlichen Methoden der Komplementärmedizin den Nachweis erbringen müssen (Art. 35a KVV).

 

Bundesrat ist gegen Wahlobligatorium

Die Annahme der Motion Nantermod hätte also nicht nur das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung, sondern auch das Vertrauensprinzip in Frage gestellt. Dabei ist dieses ein wesentliches Element der schweizerischen Krankenversicherung, da es eine effiziente und kostengünstige Versorgung ermöglicht. Der Bundesrat hatte den Vorstoss bereits bei der Abstimmung im Nationalrat im November 2024 zur Ablehnung empfohlen, mit dem Verweis: «Wahlleistungen wären nicht mehr obligatorisch und nicht mehr solidarisch durch alle getragen». Abzuklären, ob und wie ein Wahlobligatorium in der Grundversicherung überhaupt umsetzbar wäre, bleibt Bundesrat und Verwaltung nun erspart.

 

Die Bevölkerung will Komplementärmedizin

Die Übernahme der ärztlichen Komplementärmedizin durch die Grundversicherung geht auf einen Volksentscheid von 2009 zurück. In den vergangenen Jahren hat sich die Komplementärmedizin zu einem wichtigen Pfeiler der Grundversorgung entwickelt: Zwei von drei Personen in der Schweiz geben heute an, Komplementärmedizin zu nutzen, das zeigt die Studie «KAM-Barometer 2024», die auch die nichtärztlichen Therapien berücksichtigt, die in den Zuständigkeitsbereich der Zusatzversicherungen fallen.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten der ärztlichen Leistungen der Akupunktur, anthroposophischen Medizin, Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin, klassischen Homöopathie und Phytotherapie. Alle ärztlichen komplementärmedizinischen Leistungen können nur von Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden, die über einen Facharzttitel und eine komplementärmedizinische Weiterbildung verfügen.

  • Komplementärmedizin hilft Kosten sparen: Ärztliche Komplementärmedizin ist eine kostengünstige Medizin. Ihre Kosten in der Grundversicherung betrugen im Jahr 2023 CHF 17.69 Mio. Pro versicherter Person entspricht das Kosten von CHF 1.97 pro Jahr – auf die monatliche Krankenkassenprämie macht das 16 Rappen aus (Quelle: BAG 2023, Datei KV216N im Ordner T 2). Komplementärmedizinisch tätige Ärz­tinnen und Ärzte verbringen mehr Zeit mit ihren Patientinnen und Patienten, der Mehraufwand wird durch weniger verschriebene konventionelle Arzneimittel und weniger Diagnostik (z.B. Röntgen und Labor) kompensiert (Quelle: PEK-Bericht, 2005, S. 40)
     
  • Wirksamkeit der Komplementärmedizin ist belegt: Der Wirksamkeitsnachweis ist bei zahlreichen komplementärmedizinischen Leistungen erbracht, wenn man die vom Gesetzgeber erforderlichen und auf Verordnungsstufe in Art. 35 KVV festgelegten Kriterien anwendet. Die entsprechenden Studien und Forschungsergebnisse dringen zunehmend in die öffentliche Wahrnehmung. Das Institut für Komplementäre und Integrative Medizin der Universität Bern führt beispielsweise eine Sammlung von peer-reviewed Artikeln in wissenschaftlichen Journals zur Wirksamkeit einzelner Methoden auf (Quelle: Institut für Komplementäre und Integrative Medizin Universität Bern, Publikationen).
     
  • Bei der Behandlung von Kindern ist Komplementärmedizin besonders gefragt: 97 Prozent der Patienten oder deren Eltern und Angehörige fragen Kinderärztinnen und Kinderärzte nach komplementärmedizinischen Behandlungen (Quelle: Swiss Medical Weekly, 2019). Die Ausgabe 1/2025 der Fortbildungszeitschrift «Paediatrica» der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie enthält sechs Fachartikel zur Komplementär- und Integrativmedizin. Dr. med. Benedikt Huber vom Centre de pédiatrie intégrative am Kantonsspital Freiburg HFR schreibt in seinem Edito: «Viele Kolleginnen und Kollegen erleben in ihrer klinischen Tätigkeit Grenzen der konventionellen Medizin und suchen darum aktiv nach Wegen, ihre Behandlungsmöglichkeiten zu erweitern und differenzieren» (Quelle: Paediatrica 1/2025).
     
  • Die Komplementär- und Integrativmedizin ist in der Grundversorgung fest verankert: Über 1000 Ärztinnen und Ärzte mit SIWF-anerkannten Fähigkeitsausweisen praktizieren ärztliche Komplementärmedizin in der Grundversorgung (Quelle: www.unioncomed.ch). Die Komplementärmedizin wird in vielen Schweizer Spitälern im Rahmen eines modernen, integrativen Behandlungskonzepts eingesetzt. Sie dient als unterstützende Massnahme, um die Lebensqualität zu verbessern, Nebenwirkungen konventioneller Arzneimittel zu lindern, Antibiotika­resistenzen zu reduzieren und die Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Komplementärmedizin ist beliebt in der integrativmedizinischen Behandlung beispielsweise von Krebs, chronischen Schmerzzuständen, Magen-Darm-Erkrankungen oder psychischen Krankheiten. 24 Spitäler bilden seit 2024 das «Swiss Network for Integrative Oncology». Fünf Universitätsspitäler bieten komplementärmedizinische Leistungen an, und der Verein integrative-kliniken.ch zählt aktuell neun Mit­glieder.

 

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