Der Dachverband Komplementärmedizin hat fristgerecht eine Vernehmlassungseingabe der «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2» eingereicht.
Der Dachverband Komplementärmedizin hat geprüft, ob die Vorlage geeignet ist, die Komplementärmedizin besser im Gesundheitswesen zu verankern oder ob das Gegenteil eintreten wird. Der Dakomed hat generelle Bedenken, die in der Vernehmlassungseingabe ausgeführt werden.
Die Gesundheitspolitik muss sicherstellen, dass flächendeckend OKP-Leistungen angeboten werden und dass die Leistungen effizient erbracht werden. Die Politik hat die Aufgabe, Fehl-, Über- und Unterversorgung zu verhindern und eine gute Behandlungsqualität sicherzustellen. Rationierungen und Einschränkungen des Vertragszwangs – wie sie mit dem vorliegenden Kostendämpfungspaket geschaffen werden, kreieren mehr Probleme als sie lösen.
Bundesrat hat die Vernehmlassung der Teilrevision des Medizinalberufesgesetzes eröffnet. Mit dem neuen Verfassungsartikel 118a BV Komplementärmedizin müssen insbesondere die Ausbildungsziele im MedBG ergänzt werden. Eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates verlangt entsprechend, angemessene Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren in die Ausbildung von Ärzten, Chiropraktikern, Zahnärzten und Apothekern zu integrieren.
Dachverband Komplementärmedizin arbeitet Stellungnahme zur Vernehmlassung zum neuen Heilmittelgesetzt HMG aus.
mehr Informationen zur Antibiotikastrategie auf den Seiten des Bundesamtes für
Gesundheit.