Der Dachverband Komplementärmedizin hat eine Stellungnahme zum Vorentwurf der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG) des Kantons Zürich eingereicht. Der Dakomed begrüsst viele Punkte der Revision und schlägt einige Anpassungen vor. Beispielsweise stellt der Dakomed klar, dass die korrekten Berufsbezeichnungen für Komplementärtherapeut/-innen, Naturheilpraktiker/-innen und Kunsttherapeut/-innen mit eidgenössischem Diplom verwendet werden müssen (siehe PDF-Beilage).

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